Angewandte Energieforschung für die Energiewende im Bereich Gebäude und Quartiere
Eine klimaneutrale und sichere Energieversorgung erfordert mutige Lösungen. Daher arbeiten Unternehmen und Forschungseinrichtungen intensiv an den kleinen und großen Stellschrauben der Energiewende. Am Ende soll aus diesen vielen Elemente bis 2045 ein klimaneutrales und widerstandsfähiges Energiesystem entstehen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem 8. Energieforschungsprogramm im Rahmen einer missionsorientierten Innovationspolitik die Leitlinien für die Förderung in der angewandten Energieforschung festgelegt.
Es trägt zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei und unterstützt darüber hinaus durch das dadurch entwickelte Know-how nicht nur die Energiewende, sondern sichert Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland. Zudem stärkt es die führende Position deutscher Unternehmen auf dem Gebiet der modernen Energietechnologien im internationalen Wettbewerb.
Die Projektförderung innerhalb des Forschungsprogramms zur angewandten Energieforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erfolgt im Rahmen von Förderbekanntmachungen. Informationen über zu förderfähigen Forschungsthemen und dem generellen Ablauf des Förderverfahrens bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen der Forschungsförderung im Rahmen des Programms finden Sie nach Veröffentlichung der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm an dieser Stelle. Dies wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 der Fall sein. Bis dahin gilt die Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms bis zum 31. Dezember 2023.