Förderbekanntmachung im Energieforschungsprogramm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt anwendungsnahe Projekte in der Energieforschung. Die Schwerpunkte für die Forschungsförderung und Innnovationspolitik im Energiebereich definiert das Energieforschungsprogramm.
Die Projektförderung erfolgt im Rahmen der Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung, auf die sich Forschende fortlaufend bewerben können. Sie definiert die konkreten Schwerpunkte und Ziele. Die Umsetzung betreut der Projektträger Jülich im Auftrag des BMWK.
Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm
Die Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm wurde im Mai 2024 veröffentlicht. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst reicht das Forscherteam eine Skizze der Projektidee über easy -online ein, das elektronische Formularsystem des Bundes. Nach einer Prüfung wählt das BMWK förderwürdige Vorschläge aus, zu denen formale Anträge gestellt werden können.
Förderantrag stellen – so geht's
Während des gesamten Prozesses stehen Forschenden Ansprechpersonen von PtJ zur Seite und beraten zu fachlichen und administrativen Fragen.
Für alle, die sich das erste Mal auf eine Förderung des BMWK in der angewandten Energieforschung bewerben, bietet der Projektträger Jülich umfangreiche Informationen zur Antragstellung mit allen wichtigen Erläuterungen und Hinweisen zum Verfahren an.